Der Bürgerentscheid über die Landesgartenschau 2020 hat die Stadt Überlingen rund 67.000 Euro gekostet. Der Betrag splittet sich auf in Kosten für die Informationskampagne in Höhe von 34.993, 26 Euro und rund 32.000 Euro für die Durchführung der Bürgerversammlung und des Bürgerentscheids. Darunter fallen auch die Kosten für die Bürgerinformation, die die Stadt an alle Haushalte verteilte. 

Kosten aufgesplittet

Zur Informationskampagne gehörten zum Beispiel Kosten für Plakate und Banner, für Anzeigenwerbung oder auch die Kosten für den Infostand. Zu den Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids gehörten zum Beispiel die Wahlhelferentschädigung und die Verpflegung sowie Ausgaben für Formulare, Stimmzettel und weitere Wahlunterlagen.

Hohe Beteiligung bei Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid über die Frage, ob Überlingen die Landesgartenschau 2020 ausrichten soll, fand am 28. April 2013 statt. Stimmberechtigt waren 17.581 Bürgerinnen und Bürger. Die Zahl der abgegebene Stimmen lag bei 9.127. Die Abstimmungsbeteiligung lag damit bei 51,9 %. Mit Ja stimmten 5.431 (59,6%), mit Nein: 3.685 (40,4%). Die notwendige Mindeststimmenzahl (Quorum) von 4.396 wurde erreicht.

Kommunikationskanäle

Nach der Gemeindeordnung war die Stadt gehalten, die Bürgerinnen und Bürger vor der Entscheidung bei einer Bürgerversammlung zu informieren. Die Stadt entschloss sich darüber hinaus, Teile der Bürgerversammlung als Videos online zu stellen, um eine möglichst große Zahl der Stimmberechtigten zu erreichen. Außerdem informierte die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger in den sieben Teilorten jeweils bei einer eigenen Infoveranstaltung und machte Gesprächsangebote auf dem Wochenmarkt. Die Stadt informierte auch über Flyer, Zeitungsanzeigen und auf einem eigenen Blog zur Landesgartenschau, auf dem Bürgerinnen und Bürger auch kommentieren konnten. Dieses Internetportal soll als Informationsplattform für die Landesgartenschau sowie zur Kommunikation über das das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) weiter genutzt werden.

Stadt zur Information verpflichtet

Nachdem der Gemeinderat der Stadt Überlingen fast einstimmig beschlossen hatte, sich für die Landesgartenschau zu bewerben und die Landesgartenschau im Interesse und zum Wohle der Stadt Überlingen ist, war die Stadt verpflichtet, bei ihren Bürgerinnen und Bürgern für das Stadtentwicklungsprojekt zu werben und sie vor dem wichtigen, von der Stadt selbst initiierten Bürgerentscheid umfassend aufzuklären. Hierzu benötigte die Stadt auch Informationsmaterial und Werbemittel – zusätzlich zur Broschüre zur Bürgerinformation an alle Haushalte, die verpflichtend war. Ihre Bewerbung hatte die Stadt Überlingen 2009 abgegeben. 2010 bekam die Stadt den Zuschlag.

Besonderes Engagement

Oberbürgermeisterin Sabine Becker erklärt: „Bürgerbeteiligung ist, wenn wir sie ernst meinen, nicht zum Nulltarif zu haben.“ Die Oberbürgermeisterin weiter: „Die Stadt Überlingen hat einen erheblichen Aufwand betrieben.“ Die Oberbürgermeisterin bedankt sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich noch einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für deren persönlichen Einsatz im Vorfeld des Bürgerentscheids. „Sie haben zusammen mit Bürgermeister Ralf Brettin und mir wichtige Überzeugungsarbeit geleistet. Der Ausgang des Bürgerentscheids war auch ihr Erfolg.“ Besonders bedanken möchte sich die Oberbürgermeisterin bei dieser Gelegenheit auch noch einmal bei den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. „Es ist nicht selbstverständlich, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Sonntag opfern, um den Bürgerentscheid organisatorisch zu ermöglichen“, so die Oberbürgermeisterin.

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2 Antworten zu Kosten des Bürgerentscheids zur Landesgartenschau 2020

  1. Sibylla Kleffner sagt:

    Und wie sieht das mit der inneren Verrechnung aus? Die fehlt ja wohl noch.

    • Pressereferat sagt:

      @Sibylla Kleffner Nach Rücksprache mit Oberbürgermeisterin Sabine Becker und Bürgermeister Ralf Brettin, die Antwort auf Ihre Frage: Solche Kosten sind nicht angefallen. Keine Abteilung innerhalb der Stadtverwaltung hat eine andere beauftragt – deswegen gibt es auch keine inneren Verrechnungen. Sollten Sie mit Ihrer Frage nicht auf die innere Verrechnung, sondern auf Personalkosten abgezielt haben, ist es so, dass diese Kosten bei den Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids berücksichtigt sind. Die Stadt hat keine exakte Aufstellung gemacht, wie viele Stunden welcher Mitarbeiter oder welche Mitarbeiterin womit beschäftigt war. Das hätte nur einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Sämtliche Kosten für die Bürgerinformation sind durch das normale Gehalt abgedeckt, extra Zahlungen hat es nicht gegeben. Die Kosten für die Werbung hatte die Stadt extern vergeben.

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