Stimmberechtigt beim Bürgerentscheid über die Landesgartenschau 2020 sind am 28. April etwa 17.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen. Das Quorum beim Bürgerentscheid liegt bei 25 Prozent und entspricht etwa 4.250 Stimmen. Wenn das Quorum nicht erfüllt würde, wäre der Bürgerentscheid ungültig. Die Fragestellung, über die die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Überlingen 2020 die Landesgartenschau ausrichtet?“
25 Prozent heißt im Klartext: Mindestens 25 Prozent der zur Kommunalwahl berechtigten Einwohner müssen die gestellte Frage eindeutig mit Ja oder mit Nein beantworten. Bei einem verfehlten Quorum entscheidet der Gemeinderat erneut.
Wenn also um Beispiel 25 Prozent der Stimmberechtigten, also 4.250 Überlinger, mit Nein stimmen würden und weniger Befürworter als Gegner ihre Stimme abgeben würden, wäre das Quorum erreicht und es wäre das Aus für die Landesgartenschau 2020 in Überlingen.
Dieses Szenario ist nicht vollkommen unwahrscheinlich. Beim Bürgerentscheid über den Bau der Überlinger Bodensee-Therme stimmte damals eine Mehrheit gegen das Bad. Die Therme konnte nur gebaut werden, weil das damals noch gültige Quorum von 30 Prozent verfehlt wurde. Der Landtag Baden-Württemberg änderte im Juli 2005 dann das früher geltende Quorum von 30 Prozent auf 25 Prozent der Stimmberechtigten.
Die Bürgerversammlung vor dem Bürgerentscheid über die Ausrichtung der Landesgartenschau 2020 findet am Mittwoch, 20. März, um 19 Uhr im Kursaal statt. Der Bürgerentscheid ist für Sonntag, 28. April, terminiert.
Der Bürgerentscheid am 20. Juli 2000 drehte sich nicht um das Thema “Therme ja oder nein”, sondern um das Thema “Standort im Westbad ja oder nein”! Der Bürgersinn wollte wie alle Bürger ein neues Thermalbad. Zum Schutz des Bodenseeufers und auch des Westbads hat der Bürgersinn “NEIN” zu dem geplanten Standort gesagt und Alternativen vorgeschlagen wie das Grafsche Gelände oder Südlich Härlen mit der traumhaften Sicht und einer günstigen Verkehrsanbindung.