14. August 2021
Keine Anmeldung oder Tests beim Besuch der Landesgartenschau, neue Regelungen für Innenräume und Veranstaltungen, deutlich erhöhte Platzkapazität im Eventbereich
Von Montag, 16. August, an tritt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft.
Nach wie vor gilt für die Landesgartenschau:
• Keine Anmeldung und keine Tests beim Besuch der Landesgartenschau
• Die Zahl der Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände ist nicht begrenzt. Es gilt keine generelle Maskenpflicht im Freien wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann.
• Registrierungspflicht in geschlossenen Räumen wie: Treffpunkt Baden-Württemberg, Landkreispavillon, Innengastronomie, dem Beitrag des Landesamts für Denkmalpflege in der Gruft, Blumenhalle und auf den Veranstaltungsflächen im Freien. Die
Registrierung kann über die Luca-App oder auch mit Formularen vor Ort erfolgen
• Medizinische Maskenpflicht in Innenräumen
• Medizinische Maske im Bus-Shuttle
• Keine Einschränkungen bei der Außengastronomie
3 g-Nachweis für Innenräume und Eventbereiche:
Für den Veranstaltungsbereich der Landesgartenschau im Freien und in geschlossenen Räumen wie Treffpunkt Baden-Württemberg, Landkreispavillon, Innenbereiche der Gastronomie, dem Beitrag des Landesamts für Denkmalpflege in der Gruft und Blumenhalle ist ein 3 g-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) erforderlich. Das bedeutet aber auch, dass künftig die Tribüne vor der Sparkassen-Bodensee-Bühne voll belegt werden darf und sich auch die Kapazität auf der Eventwiese erhöht, sodass für Events in diesem Bereich rund 1200 Plätze zur Verfügung stehen werden.
Im Uferpark wird vor Veranstaltungen eine Teststation eingerichtet, denn nicht-immunisierte Personen müssen vor Zutritt in den oben genannten Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahren, Schülerinnen und Schüler nach Vorlage eines Schülerausweises sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Veranstaltungen auf der Landesgartenschau:
Es müssen weiterhin Platzkarten bei ausgewählten Veranstaltungen gebucht werden (fünf Tage vor der Veranstaltung einschließlich des Veranstaltungstages ab 9 Uhr möglich). Bei der Buchung der Platzkarten können Sie wählen: Tribüne: Sitzplatz garantiert; Eventwiese: ohne Sitzplatzgarantie, bitte Picknickdecke mitbringen
Nach wie vor gilt für die Landesgartenschau:
• Keine Anmeldung und keine Tests beim Besuch der Landesgartenschau
• Die Zahl der Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände ist nicht begrenzt. Es gilt keine generelle Maskenpflicht im Freien wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann.
• Registrierungspflicht in geschlossenen Räumen wie: Treffpunkt Baden-Württemberg, Landkreispavillon, Innengastronomie, dem Beitrag des Landesamts für Denkmalpflege in der Gruft, Blumenhalle und auf den Veranstaltungsflächen im Freien. Die
Registrierung kann über die Luca-App oder auch mit Formularen vor Ort erfolgen
• Medizinische Maskenpflicht in Innenräumen
• Medizinische Maske im Bus-Shuttle
• Keine Einschränkungen bei der Außengastronomie
3 g-Nachweis für Innenräume und Eventbereiche:
Für den Veranstaltungsbereich der Landesgartenschau im Freien und in geschlossenen Räumen wie Treffpunkt Baden-Württemberg, Landkreispavillon, Innenbereiche der Gastronomie, dem Beitrag des Landesamts für Denkmalpflege in der Gruft und Blumenhalle ist ein 3 g-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) erforderlich. Das bedeutet aber auch, dass künftig die Tribüne vor der Sparkassen-Bodensee-Bühne voll belegt werden darf und sich auch die Kapazität auf der Eventwiese erhöht, sodass für Events in diesem Bereich rund 1200 Plätze zur Verfügung stehen werden.
Im Uferpark wird vor Veranstaltungen eine Teststation eingerichtet, denn nicht-immunisierte Personen müssen vor Zutritt in den oben genannten Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahren, Schülerinnen und Schüler nach Vorlage eines Schülerausweises sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Veranstaltungen auf der Landesgartenschau:
Es müssen weiterhin Platzkarten bei ausgewählten Veranstaltungen gebucht werden (fünf Tage vor der Veranstaltung einschließlich des Veranstaltungstages ab 9 Uhr möglich). Bei der Buchung der Platzkarten können Sie wählen: Tribüne: Sitzplatz garantiert; Eventwiese: ohne Sitzplatzgarantie, bitte Picknickdecke mitbringen